Kontrollfunktion
Wasser und Kanal
Für unsere Gemeinde gibt es zwei unterschiedliche Handlungsfelder, um gerechte und gesetzeskonforme Verordnungen für Wasser und Kanal zu erstellen.
- Feststellung, ob durch die bisherigen Verordnungen alle Haushalte und
Betriebe in der Vergangenheit gleichbehandelt wurden. Hinterfragen von
Ausnahmegenehmigungen bezüglich der Kanalbenützung. Sicherstellen, dass
die aus Eigenanlagen (Hausbrunnen) in die Ortskanalisation eingeleiteten
Wässer auch verrechnet werden.
Eine Arbeitsgruppe „Wasser und Kanal“ befasste sich seit Februar 2019 mit der Überprüfung von Abgaben und der Überarbeitung der Gebührenordnung. Die Vertreterin der Grünen Fraktion war Frau Rosa Schnell. Der Erhebungsbogen bezüglich Wasseranschluss, Hausbrunnen, Pool, Kanal usw., der beim alle 5 Jahre vorgesehenen Zählerwechsel durch einen WDL-Mitarbeiter ausgefüllt wird, wurde vom Arbeitskreis mit weiteren Fragestellungen aktualisiert. - Für Wasser und Kanal darf die Gemeinde bis zu 200% Überdeckung von den
Haushalten und Betrieben verlangen, allerdings muss schlüssig
dokumentiert werden, wofür diese zusätzliche Einnahme vorgesehen wird.
Sie ist zweckgebunden, darf also nur für die Wasserversorgung bzw.
Abwasserentsorgung verwendet werden. Es muss „ein innerer Zusammenhang“
bestehen, kann also theoretisch auch für Information der Bevölkerung
über Wassersparen etc verwendet werden.
In der GR-Sitzung im Dezember 2019 wurde eine Grundgebühr für Wasser und Kanal (60 Euro pro Haushalt und Jahr) von ÖVP, FPÖ und SPÖ zusätzlich zur ebenfalls erhöhten verbrauchsabhängigen Abrechnung pro Kubikmeter für Wasser und Kanal beschlossen.
Der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis, wofür die Mehreinnahmen eingesetzt werden sollen, wurde bisher nicht ausreichend erbracht. Es ist unserer Meinung nach nicht klar, ob die Höhe der Wasser- und Kanalgebühren gerechtfertigt ist. Die Grüne Fraktion thematisiert die Gebühren seit vielen Monaten im Gemeinderat und Prüfungsausschuss.
Herr Ing. Werner Schalek hat die Erstellung eines eigenen, mehrjährigen Finanzplans für Wasser und Kanal vorgeschlagen, in dem aufgrund einer Gesamtplanung die Kosten und Einnahmen inklusive zweckgebundener Rücklagen und Abschreibungen berücksichtigt werden. Dieser Finanzplan soll jährlich angepasst werden und jeweils als Basis für die Ermittlung der Gebühren für Wasser und Kanal dienen. Damit wäre das Thema endlich transparent und nachvollziehbar gelöst.